Das Muster zum Download finden Sie hier .
Die Anmeldung ist von sämtlichen Gesellschaftern, auch von den ausgeschiedenen und neu eingetretenen Gesellschaftern beglaubigt zu unterschreiben (§§ 11 Abs 1, 107 Abs 1, 143 Abs 2 UGB; Jabornegg/Artmann in Artmann [Hrsg], UGB3 § 107 UGB Rz 10 mN).