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3.1 Ersteintragung einer offenen Gesellschaft (OG) (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Das Muster zum Download finden Sie hier .

Anmerkungen

Nach § 106 UGB ist die Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Sprengel sie ihren Sitz hat, zur Eintragung ins Firmenbuch anzumelden. Hinsichtlich der Eintragungstatbestände verweist die Bestimmung auf verschiedene Eintragungstatbestände der §§ 3 und 4 FBG.

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