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3.2 Gesellschafteränderung (Birnbauer)

Birnbauer3. AuflJuli 2022

Das Muster zum Download finden Sie hier .

Anmerkungen

Die Anmeldung ist von sämtlichen Gesellschaftern, auch von den ausgeschiedenen und neu eingetretenen Gesellschaftern beglaubigt zu unterschreiben (§§ 11 Abs 1, 107 Abs 1, 143 Abs 2 UGB; Jabornegg/Artmann in Artmann [Hrsg], UGB3 § 107 UGB Rz 10 mN).

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