6 Ob 642/84 | OGH | 15.11.1984 |
Veröff: EvBl 1985/121 S 596 |
7 Ob 685/85 | OGH | 16.01.1986 |
Auch; nur: Muß über den Mangel an den Voraussetzungen für eine rechtsgestaltende Billigkeitsentscheidung des Außerstreitrichters nach Erörterung mit den Beteiligten und nach entsprechender Sachverhaltsermittlung eine Entscheidung getroffen werden, ist bei Verneinung der Voraussetzungen für eine gerichtliche Aufteilungsentscheidung, weil es sich gleichzeitig um ein Element der Zulässigkeit des Außerstreitverfahrens als auch um ein Element der materiellen Anspruchsberechtigung handelt, eine antragsabweisende Entscheidung zu fällen. (T1) |
7 Ob 51/07m | OGH | 09.05.2007 |
Vgl; Beisatz: Hier: Wenn bereits aus dem Vorbringen klar ist, dass der Antrag mangels aufzuteilenden Vermögens im Hinblick auf den Scheidungsvergleich unzulässig ist, ist er zurückzuweisen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19841115_OGH0002_0060OB00642_8400000_001
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