Normen
6 Ob 587/93 | OGH | 22.09.1993 |
Veröff: SZ 66/114 |
3 Ob 271/97t | OGH | 29.10.1997 |
6 Ob 219/98v | OGH | 24.09.1998 |
3 Ob 63/13f | OGH | 15.05.2013 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Von einem unterhaltspflichtigen Pensionisten, der das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht hat und über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, kann eine Nebenbeschäftigung ebensowenig verlangt werden wie die Übernahme einer Pflegetätigkeit in einem die gesetzliche Pflicht übersteigenden Ausmaß. Ein in dieser Form ausgeübter Verzicht auf ein Zusatzeinkommen aus einer Pflegetätigkeit kann dem Unterhaltspflichtigen nicht als vorwerfbare Verletzung seiner Anspannungsobliegenheit gegenüber der Unterhaltsberechtigten angelastet werden. (T1) |
9 Ob 9/19t | OGH | 27.02.2019 |
10 Ob 12/22w | OGH | 20.04.2022 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19930922_OGH0002_0060OB00587_9300000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)