Normen
5 Ob 543/76 | OGH | 12.10.1976 |
Veröff: QuHGZ 1977 1-2/147 |
6 Ob 510/77 | OGH | 02.06.1977 |
Auch; Beisatz: Die Schlechtgläubigkeit des Notars in seiner Eigenschaft als Machthaber schadet dem Machtgeber (hier: mangelnde Freilassungserklärung). (T1) |
8 Ob 51/14d | OGH | 30.10.2014 |
Beisatz: Ein außerhalb des übertragenen Aufgabenbereichs erlangtes Wissen des Bevollmächtigten ist dem Auftraggeber grundsätzlich nicht zurechenbar. (T2)<br/>Beisatz: Untreue bzw Veruntreuung zu Lasten des Mandanten sind ebensowenig von einer Hausverwaltervollmacht nach dem WEG 2002 umfasst, wie danach gesetzte Handlungen zur Schadensgutmachung. Die nur für rechtmäßige Verwaltungsagenden erteilte Vollmacht rechtfertigt es daher nicht, der Beklagten die Kenntnis ihres Verwalters von dessen eigenen Straftaten zuzurechnen, um damit ihre Unredlichkeit zu begründen. (T3)<br/> |
7 Ob 196/17z | OGH | 21.11.2018 |
3 Ob 96/22x | OGH | 22.06.2022 |
17 Ob 10/22b | OGH | 12.07.2022 |
Vgl; Beisatz: Keine Zurechnung des Wissens des Rechtsvertreters des Schuldners über die Länge der Nachfrist und die Erfüllungsmodalitäten; Hier: Sicherstellung statt der vom Gläubiger fälschlich geforderten Zahlung an ihn. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19761012_OGH0002_0050OB00543_7600000_002
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