5 Ob 18/97a | OGH | 11.02.1997 |
6 Ob 306/02x | OGH | 24.04.2003 |
Vgl |
9 ObA 81/04h | OGH | 15.09.2004 |
Auch; nur: Die widerspruchslose Entgegennahme eines Lieferscheins, in dem der Lieferant erstmals - als Vorschlag zur Abänderung der bisherigen Vereinbarung - einen Eigentumsvorbehalt erklärt, kann für sich allein nicht als Einverständnis des Übernehmers gedeutet werden. (T1); Beisatz: Hier: Übernahmeschein. (T2); Beisatz: Geht man von der üblichen Funktion eines Übernahmescheins sowie davon aus, dass der Kläger auf darin enthaltene besondere Klauseln nicht hingewiesen wurde, durfte der für die beklagte Partei handelnde Mitarbeiter der Unterfertigung der Übernahmescheine durch den Kläger lediglich die Bedeutung zumessen, dass dieser damit den Erhalt bestimmter (hier: Bekleidungs- und Ausrüstungs-) Gegenstände quittieren wollte, wogegen er die (bewusste) Übernahme einer (bedingten) Zahlungspflicht durch den Kläger nicht erwarten durfte. (T3) |
4 Ob 59/08t | OGH | 20.05.2008 |
Ähnlich; nur T1; Beisatz: Hier: Änderung der Zusammensetzung der gelieferten Futtermittel (siehe auch RS0123654). (T4) |
2 Ob 188/11b | OGH | 11.10.2012 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19970211_OGH0002_0050OB00018_97A0000_001
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