OGH 4Ob2066/96v (RS0104517)

OGH4Ob2066/96v30.4.1996

Rechtssatz

Bei der Werbung um Inserate können die Reichweiten von Tageszeitungen unterschiedlichen Charakters, von Tageszeitungen und Wochenzeitungen und auch von "Kaufzeitungen" und Gratiszeitungen miteinander verglichen werden. Ein Vergleich zwischen den Leserzahlen dieser Medien ist in Bezug auf den Anzeigenteil und damit auf die Werbewirksamkeit von Inseraten nicht zur Irreführung geeignet und daher zulässig.

Normen

UWG §1 D1c
UWG §2 C2c

4 Ob 2066/96vOGH30.04.1996
4 Ob 80/07dOGH10.07.2007

Auch

4 Ob 132/10fOGH31.08.2010

Vgl

4 Ob 233/10hOGH23.03.2011

Vgl; Beisatz: Hier: Verbot an die Beklagte, ihr Medium als „mit Abstand größte Gratis-Tageszeitung Österreichs“ darzustellen, wenn es sich dabei um die einzige in dieser ÖAK-Kategorie erfasste Zeitung handelt. (T1)

4 Ob 118/11yOGH09.08.2011

Vgl; Beisatz: Die Beurteilung, ob eine bestimmte Werbung mit Reichweitenangaben eine irreführende Geschäftspraktik iSd § 2 UWG ist, wirft ‑ von krassen Fehlbeurteilungen abgesehen ‑ keine erheblichen Rechtsfragen iSd §§ 502 Abs 1, 528 Abs 1 ZPO auf. (T2); Beisatz: Hier: Werbung mit Druckauflagezahlen. (T3)

4 Ob 168/15gOGH17.11.2015
4 Ob 8/16dOGH27.01.2016

Auch

Dokumentnummer

JJR_19960430_OGH0002_0040OB02066_96V0000_001

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