4 Ob 165/93 | OGH | 08.03.1994 |
Veröff: EvBl 1994/103 S 511 |
4 Ob 135/94 | OGH | 06.12.1994 |
nur: Beim Sammelwerk drückt sich die jedem urheberrechtsschutzfähigen Werk notwendige Eigentümlichkeit in der Auswahl und/oder der Anordnung der aufgenommenen Beiträge aus. Das bloße Aneinanderreihen oder Einteilen nur nach äußeren Gesichtspunkten genügt hiefür nicht; vielmehr ist das Sammeln und Sichten oder Ordnen und Aufeinanderabstimmen nach einem bestimmten Leitgedanken erforderlich. (T1) |
4 Ob 17/97x | OGH | 11.02.1997 |
nur T1; Beisatz: hier: "Wiener Aktionismus". (T2) |
4 Ob 224/00w | OGH | 03.10.2000 |
nur: Beim Sammelwerk drückt sich die jedem urheberrechtsschutzfähigen Werk notwendige Eigentümlichkeit in der Auswahl und/oder der Anordnung der aufgenommenen Beiträge aus. Das bloße Aneinanderreihen oder Einteilen nur nach äußeren Gesichtspunkten genügt hiefür nicht; vielmehr ist das Sammeln und Sichten oder Ordnen und Aufeinanderabstimmen nach einem bestimmten Leitgedanken erforderlich. Dieses individuelle Ordnungsprinzip muß es von anderen Sammelwerken unterscheiden. (T3); Veröff: SZ 73/149 |
4 Ob 62/07g | OGH | 04.09.2007 |
Auch; nur T3; Veröff: SZ 2007/138 |
Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00165_9300000_005
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)