Normen
ABGB §1157
4 Ob 102/85 | OGH | 10.09.1985 |
Veröff: RdW 1986,52 |
4 Ob 159/85 | OGH | 28.01.1986 |
9 ObA 152/89 | OGH | 12.07.1989 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Warnung vor pensionsrechtlichen Folgen des Abschlusses eines Werkvertrages (§ 48 ASGG). (T1) |
9 ObA 39/00a | OGH | 17.05.2000 |
Beisatz: Dies gilt vor allem wenn der Arbeitgeber von der Richtigkeit der vom Arbeitnehmer vorgenommenen Berechnung der Entgeltzahlung infolge des dem Arbeitnehmer entgegengebrachten Vertrauens in seiner Stellung als leitender Angestellter, dem er die Berechnung des Entgelts überlassen hatte, ausgehen konnte und ihm die Unrichtigkeit gar nicht bekannt war. (T2) |
9 ObA 20/09w | OGH | 29.10.2009 |
Beisatz: Der Verstoß gegen die Fürsorgepflicht kann daher nicht schon in der Verletzung der Entgeltzahlungspflicht durch den Dienstgeber liegen; es muss vielmehr ein besonderer Umstand dazutreten, der den Vorwurf rechtfertigt, der Dienstgeber habe in vorwerfbarer Weise - über den Verzug mit den geschuldeten Entgeltzahlungen hinaus- die vermögensrechtlichen Interessen der Dienstnehmer verletzt. (T3)<br/>Beisatz: Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt allerdings regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des §502Abs 1 ZPO, solange keine unvertretbare Beurteilung des Berufungsgerichts vorliegt. (T4) |
9 ObA 126/15t | OGH | 26.11.2015 |
Auch |
8 ObA 75/15k | OGH | 29.10.2015 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_19850910_OGH0002_0040OB00102_8500000_001
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