Rechtssatz
Eine Delegierung kommt nur so lange in Frage, als noch eine Verhandlung durchzuführen und eine Entscheidung zu fällen ist. Diese Voraussetzung liegt aber nicht vor, wenn das Verfahren bereits rechtskräftig beendet ist.
8 Nc 28/09y | OGH | 27.01.2010 |
Vgl auch; Beisatz: § 31 JN setzt schon begrifflich ein bei Gericht anhängiges Verfahren voraus. (T1)<br/>Beis: Hier: Zurückweisung eines Antrags, der auf Delegierung eines bereits rechtskräftig aufgehobenen Konkursverfahrens gerichtet war. (T2) |
10 Nc 6/13h | OGH | 24.04.2013 |
nur: Eine Delegierung kommt nur so lange in Frage, als noch eine Entscheidung zu fällen ist. (T3); Beis wie T1 |
4 Nc 24/22z | OGH | 31.08.2022 |
nur: Eine Delegierung kommt nur so lange in Frage, als noch eine Verhandlung durchzuführen und eine Entscheidung zu fällen ist. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19880908_OGH0002_0040ND00508_8800000_001