Rechtssatz
Wenn die Verladung nicht dem Frachtführer oblag, spielt die tatsächliche Mithilfe des Fahrers bei der Verladung keine Rolle, da diese Mithilfe nicht Gegenstand der vertraglichen Pflichten aus dem Frachtvertrag war und eine Handlung außerhalb des Haftungszeitraumes darstellte.
7 Ob 25/14y | OGH | 22.04.2014 |
Vgl auch; Beisatz: Wenn die Verladung nicht dem Frachtführer oblag, muss die tatsächliche Mithilfe des Fahrers bei der Verladung keine Rolle spielen, weil diese Mithilfe nicht Gegenstand der vertraglichen Pflichten aus dem Frachtvertrag war und eine Handlung außerhalb des Haftungszeitraums darstellt. (T1); Veröff: SZ 2014/37<br/> |
Dokumentnummer
JJR_19850703_OGH0002_0030OB00547_8500000_005
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