Normen
EO §35 A
3 Ob 51/93 | OGH | 14.07.1993 |
3 Ob 163/02w | OGH | 28.11.2002 |
Auch; Beisatz: Oder dass das Einkommen des Verpflichteten das Existenzminimum nicht erreicht. In diesem Fall würde sich das Pfandrecht nach § 299 EO auch auf ein im Falle einer Erhöhung erzieltes Einkommen erstrecken, ja sogar auch auf erst nach einer nicht mehr als sechs Monate dauernden Unterbrechung des Dienstverhältnisses künftig entstehende Forderungen gegen den Drittschuldner. Damit hat der Verpflichtete zweifellos ein rechtliches Interesse, die Oppositionsklage einzubringen, die bei gänzlichem Obsiegen zur völligen Einstellung der Exekution führen müsste. (T1) |
3 Ob 111/03z | OGH | 25.02.2004 |
Auch; nur: Beendet ist eine Exekution, wenn sie durch Vollzugsmaßnahmen zum vollen Erfolg geführt, der Gläubiger bei der Forderungsexekution demanch durch Zahlung des Drittschuldners volle Befriedigung erlangt hat. (T2) |
3 Ob 206/15p | OGH | 16.12.2015 |
Auch; Beisatz: Das gilt auch für die zwangsweise Pfandrechtsbegründung, wenn die Tilgung der betriebenen Forderung im Zuge eines parallel geführten Exekutionsverfahrens erfolgte. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19930714_OGH0002_0030OB00051_9300000_001
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