OGH 1Ob539/88 (RS0013936)

OGH1Ob539/8813.4.1988

Rechtssatz

Die Ausschreibung enthält Elemente eines Auslobungsverhältnisses und schafft eine Vorhandverträgen vergleichbare Bindung, so dass übergangenen Bestbieter Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses zuerkannt werden könnte.

Normen

ABGB §859
ABGB §860
ABGB §861
ABGB §1293
ABGB §1295 IIfb7

1 Ob 539/88OGH13.04.1988

Veröff: SZ 61/90 = WBl 1988,342

1 Ob 663/89OGH29.11.1989

Vgl; Veröff: ecolex 1990,144 = JBl 1990,520

7 Ob 568/94OGH19.10.1994

Veröff. SZ 67/182

6 Ob 273/97hOGH07.05.1998

Beisatz: Wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag zustande gekommen wäre. (T1)

10 Ob 212/98vOGH20.08.1998

Vgl auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 71/133

7 Ob 148/01tOGH27.06.2001

Vgl auch

1 Ob 239/02gOGH01.08.2003

Auch; Beis wie T1; Veröff: SZ 2003/85

7 Ob 259/04wOGH17.11.2004

Auch

3 Ob 211/04gOGH23.05.2005

nur: Übergangenen Bestbieter könnte Anspruch auf Ersatz des Erfüllungsinteresses zuerkannt werden. (T2); Beis wie T1

6 Ob 8/06dOGH09.03.2006

Beisatz: Bei Verletzung vorvertraglicher Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Ausschreibungen der öffentlichen Hand ist ausnahmsweise auch der Ersatz des Erfüllungsinteresses möglich, wenn ohne die Pflichtverletzung der Vertrag zustande gekommen wäre, dem Schadenersatz begehrenden Kläger also der Zuschlag hätte erteilt werden müssen. (T3); Beisatz: Dies hat der Kläger zu beweisen, dem eine solche Beweisführung im Hinblick auf seine Fachkunde auch zumutbar ist; eine Beweislastverschiebung ist nicht gerechtfertigt. (T4)

10 Ob 37/06yOGH17.08.2006

Vgl auch; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Im vorliegenden Fall hat der Kläger mangels Vorlage der in der Ausschreibung geforderten Kalkulationsblätter den ihm obliegenden Beweis dafür nicht erbringen können: Gerade im Gegenteil hätte ihm der Zuschlag nur bei unrechtmäßiger Vorgangsweise erteilt werden können. Die von ihm behauptete Unrechtmäßigkeit des Verhaltens der beklagten Partei liegt schon „in der Wurzel des Vergabeverfahrens" und hat nutzlose Aufwendungen produziert, die (nur) als Vertrauensinteresse ersatzfähig sind. (T5)

2 Ob 245/06bOGH30.08.2007

Vgl; nur: Die Ausschreibung enthält Elemente eines Auslobungsverhältnisses. (T6); Veröff: SZ 2007/136

4 Ob 98/08bOGH08.07.2008

nur T2; Beis wie T3; Beis abweichend von T5 (siehe RS0123902)

2 Ob 96/18hOGH29.04.2019

Beis wie T3

1 Ob 226/20xOGH23.03.2021

nur T2; Beis ähnlich wie T3; Beis wie T4

Dokumentnummer

JJR_19880413_OGH0002_0010OB00539_8800000_002

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