Rechtssatz
Ob ein Verhalten einen Abgabentatbestand erfüllt, richtet sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt des Sachverhaltes, auch wenn das zu prüfende Verhalten gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt.
13 Os 62/11h | OGH | 15.12.2011 |
Auch; Beisatz: Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob der zu beurteilende Sachverhalt seinem wirtschaftlichen Gehalt nach einen Tatbestand der Abgabengesetze erfüllt. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20040624_OGH0002_0150OS00064_0400000_001