Normen
AngG §27 C6
14 Ob 139/86 | OGH | 30.09.1986 |
9 ObA 2059/96a | OGH | 29.05.1996 |
Vgl auch; Beisatz: Bei einem Dauerverhalten des Arbeitnehmers ist auch zu beachten, ob mit der Dauer des Zustandes auch das Ausmaß der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung zunimmt. Dem Untätigsein des Arbeitgebers entspricht auf der Seite des Arbeitnehmers der Umstand, ob die Vertrauensposition, daß der Arbeitgeber in Kenntnis des Entlassungsgrundes keine Konsequenzen zieht (9 ObA 84/94) besonders schützenswert ist. Es müssen besonders schützenwerte Interessen des Arbeitnehmers gegeben sein, die sein Klarstellungsinteresse gegenüber dem Auflösungsinteresse des Arbeitgebers höherwertig erscheinen lassen. (T1) Beisatz: § 48 ASGG.(T2) |
8 ObA 20/22g | OGH | 30.03.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Zunahme der Kompetenzmängel des Gekündigten über einen Zeitraum von mehreren Monaten. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0140OB00139_8600000_001
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