OGH 10ObS2452/96b (RS0107533)

OGH10ObS2452/96b28.1.1997

Rechtssatz

Während die Betreuungsmaßnahmen in § 1 EinstV beziehungsweise niederösterreichische Einstufungsverordnung demonstrativ aufgezählt sind, handelt es sich bei dem Katalog des § 2 um eine taxative Aufzählung. Dies ergibt sich daraus, daß der für Hilfsverrichtungen in Rechnung zu stellende Bedarf bereits durch § 4 Abs 3 Z 3 BPGG beziehungsweise niederösterreichisches Pflegegeldgesetz auf insgesamt maximal fünfzig Stunden pro Monat begrenzt ist. Daraus folgt, daß ein Hilfebedarf alleine, also ohne Betreuungsbedarf, niemals zur Gewährung eines Pflegegeldes führen kann. Hingegen sind die Betreuungsmaßnahmen demonstrativ aufgezählt, weshalb grundsätzlich auch andere Bedarfslagen im Rahmen des Pflegebedarfes Anerkennung finden können.

Normen

BPGG §4 Abs3
EinstV §1
EinstV §2
nöEinstV §1
nöEinstV §2
nöPGG §4 Abs3
oöEinstV §1 Abs2

10 ObS 2452/96bOGH28.01.1997

Veröff: SZ 70/13

10 ObS 102/98tOGH23.06.1998

nur: Betreuungsmaßnahmen sind in § 1 EinstV demonstrativ aufgezählt. (T1)

10 ObS 295/98zOGH13.10.1998

Vgl auch; Beisatz: Daß die Aufzählung der Hilfsverrichtungen nach § 2 Abs 2 EinstV (nö EinstV) eine taxative ist, folgt schon aus dem Fehlen des Wortes "insbesondere". (T2)

10 ObS 158/99dOGH31.08.1999

Vgl auch; Beisatz: Hier: § 2 Abs 2 OÖEinstV. (T3)

10 ObS 321/99zOGH14.12.1999

Vgl auch; Beis wie T2 nur: Die Aufzählung der Hilfsverrichtungen nach § 2 Abs 2 EinstV ist taxativ. (T4)

10 ObS 216/00pOGH05.09.2000

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: § 1 Abs 2 oöEinstV. (T5)

10 ObS 66/01fOGH24.04.2001

nur: Es handelt sich bei dem Katalog des § 2 um eine taxative Aufzählung. (T6)

10 ObS 172/01vOGH04.09.2001

Auch; nur: Während die Betreuungsmaßnahmen in § 1 EinstV beziehungsweise niederösterreichische Einstufungsverordnung demonstrativ aufgezählt sind, handelt es sich bei dem Katalog des § 2 um eine taxative Aufzählung. Hingegen sind die Betreuungsmaßnahmen demonstrativ aufgezählt, weshalb grundsätzlich auch andere Bedarfslagen im Rahmen des Pflegebedarfes Anerkennung finden können. (T7)

10 ObS 255/02aOGH27.08.2002

Vgl auch; nur T1; Beis wie T4

10 ObS 245/03gOGH02.12.2003

Auch; nur T6

Dokumentnummer

JJR_19970128_OGH0002_010OBS02452_96B0000_002

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