Keine steuerliche zeitanteilige Abschreibung der Aufgelder (Agios) von Anleihewertpapieren
Rechtssatz
Der Teilwert ist ein objektiver Wert, der nicht auf der persönlichen Auffassung des einzelnen Steuerpflichtigen über die künftige wirtschaftliche Entwicklung, sondern auf der allgemeinen Verkehrsauffassung beruht, wie sie in der Marktlage am Bilanzstichtag ihren Ausdruck findet (VwGH 11.1.1963, 0915/61).
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 6 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Verweise: | VwGH 28.01.2003, 2000/14/0063 |
Dokumentnummer
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