OGH 5Ob1571/94; 4Ob29/04z; 2Ob143/19x; 2Ob55/26s (RS0018303)

OGH5Ob1571/94; 4Ob29/04z; 2Ob143/19x; 2Ob55/26s19.5.2026

Rechtssatz

Eine auf unverbundenen Blättern, von denen nur das Letzte unterschrieben ist, geschriebene letztwillige Verfügung ist bei Echtheit und Zusammenhang gültig.

Urkundeneinheit

 

Normen

ABGB §578
ABGB §579

5 Ob 1571/94OGH21.10.1994
4 Ob 29/04zOGH16.03.2004

Auch; Beisatz: Zwischen den unterfertigten und nicht unterfertigten Teilen muss ein räumlicher oder inhaltlicher Zusammenhang bestehen, sodass von einem einheitlichen Schriftstück gesprochen werden kann. (T1)

2 Ob 143/19xOGH28.11.2019

Beis wie T1; Beisatz: Hier: Fremdhändiges Testament. (T2); Veröff: SZ 2019/115

2 Ob 55/26sOGH19.05.2026

Beisatz wie T1: Hier: Die am ersten Blatt des Testaments begonnenen und am zweiten Blatt fortgesetzten Ausführungen der Erblasserin zur Wohnsituation des Zweitantragstellers stellten einen inneren Zusammenhang her. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19941021_OGH0002_0050OB01571_9400000_001

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