OGH 13Os10/92; 11Os96/11v; 14Os30/26g (RS0092013)

OGH13Os10/92; 11Os96/11v; 14Os30/26g19.5.2026

Rechtssatz

Eine Vorverurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, der keine rücksichtslose Fahrweise zugrundeliegt, beruht nicht auf der gleichen schädlichen Neigung wie die gegenständlichen Straftaten (§ 201 Abs 2 und § 83 Abs 1 StGB), die auf Angriffslust und Rücksichtslosigkeit gegenüber Mitmenschen zurückzuführen sind.

Normen

StGB §71

13 Os 10/92OGH18.03.1992
11 Os 96/11vOGH25.08.2011

Vgl aber; Beisatz: Eine aus einem Verkehrsunfall, somit einer fahrlässigen Körperverletzung resultierende Verurteilung beruht unabhängig von der Schuldform ‑ als gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ‑ auf gleicher schädlicher Neigung wie eine Vergewaltigung und Körperverletzung. (T1)

14 Os 30/26gOGH19.05.2026

vgl; Beisatz wie T1

Dokumentnummer

JJR_19920318_OGH0002_0130OS00010_9200000_001

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