Rechtssatz
Unter "Verschaffen" von Suchtgift im Sinne von § 27 siebenter Fall SMG ist auch die Vermittlung des Überlassens durch einen anderen zu verstehen.
| 11 Os 43/25w | OGH | 16.12.2025 |
vgl; Beisatz: Verschaffen iSd § 28a Abs 1 sechster Fall SMG erfasst - darüber hinausgehend - die vom Täter bewirkte Weitergabe von Suchtgift in Form dessen Übertragung in die Gewahrsame des Empfängers durch einen (unmittelbar überlassenden) Dritten, also mittelbares zur Verfügung Stellen. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_20021010_OGH0002_0150OS00116_0200000_001
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