Normen
ABGB §879 CIIl4
ABGB §879 CIIs
ABGB §897
ABGB §1072
ABGB §1078
ABGB §1090 VIII
| 3 Ob 2136/96f | OGH | 27.03.1996 |
Veröff: SZ 69/83 | ||
| 1 Ob 8/00h | OGH | 22.02.2000 |
Ähnlich; Beisatz: Die absolute Vinkulierungswirkung eines gesellschaftsvertraglichen Vorkaufsrechts erstreckt sich auf alle schuldrechtlichen Modalitäten seiner Ausübung. Erst wenn der Verzicht auf ein solches Vorkaufsrecht oder dessen Nichtausübung feststeht, ist der veräußerungswillige Gesellschafter wieder berechtigt, über seinen Geschäftsanteil - ohne Umgehungsabsicht - durch Abtretung an einen anderen Gesellschafter wirksam zu verfügen, ohne dadurch nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags einen weiteren Vorkaufsfall auszulösen. (T1); Veröff: SZ 73/33 | ||
| 4 Ob 218/10b | OGH | 18.01.2011 |
Vgl auch | ||
| 2 Ob 89/13x | OGH | 28.03.2014 |
Auch; Beisatz: Hier: Bei Vorkaufsrecht an einer Liegenschaft Tauschvertrag und sofortiger Rückkauf des Tauschobjektes zur Vermeidung des Vorkaufsfalls. (T2)<br/>Beisatz: Die mit dem Vorkaufsrecht Belastete muss sich so behandeln lassen, als wäre durch das Umgehungsgeschäft der Kaufvertrag abgeschlossen worden. (T3) | ||
| 6 Ob 179/18v | OGH | 25.10.2018 |
| 2 Ob 196/25z | OGH | 18.12.2025 |
vgl; Beisatz: Hier war aus dem Sicherungsantrag nicht ableitbar, weshalb eine Zahlung vor und eine Schenkung nach der Einräumung des Vorkaufsrechts einem den Vorkaufsfall auslösenden Kaufvertrag gleichkommen soll. (T4) | ||
Dokumentnummer
JJR_19960327_OGH0002_0030OB02136_96F0000_001
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