OGH 10ObS148/20t; 10ObS121/21y; 10ObS22/24v (RS0133504)

OGH10ObS148/20t; 10ObS121/21y; 10ObS22/24v12.3.2024

Rechtssatz

Das für den Anspruch auf eine Heimopferrente erforderliche Tatbestandsmerkmal „im Rahmen einer Unterbringung“ nach § 1 Abs 1 HOG ist im Falle einer Klägerin, die als „Lehrling“ in einem Kloster beschäftigt war und während ihrer Beschäftigung dort in einem Knabeninternat untergebracht war, nicht erfüllt.

Heimkinder; Pflegekinder; Fremdpflege; anspruchsberechtigt

 

Normen

HOG §1 Abs1

10 ObS 148/20tOGH19.01.2021

Veröff: SZ 2021/2

10 ObS 121/21yOGH13.09.2021

Vgl; Beisatz: Hier: Besuch einer Ganztagesschule/Halbinternat; Tatbestand „im Rahmen einer Unterbringung“ nach § 1 Abs 1 HOG nicht erfüllt. (T1)

10 ObS 22/24vOGH12.03.2024

Beisatz: Hier: Missbrauch durch Kirchenangehörige während 14-tägigem Zeltlager; Tatbestand "im Rahmen einer Unterbringung" nach § 1 Abs 1 HOG nicht erfüllt. (T2)

Dokumentnummer

JJR_20210119_OGH0002_010OBS00148_20T0000_002

Stichworte