Normen
9 ObA 237/02x | OGH | 04.12.2002 |
10 Ob 28/06z | OGH | 19.12.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Bei einer Urkundenvorlage durch einen Dritten ist den Parteien zumindest die Möglichkeit der Stellungnahme zur Urkunde einzuräumen. (T1) |
1 Ob 9/07s | OGH | 05.06.2007 |
2 Ob 100/14s | OGH | 23.10.2014 |
Vgl; Beisatz: Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO kann auch dann gegeben sein, wenn einer Partei die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln nur bei einer von mehreren Tagsatzungen entzogen wurde. (T2)<br/>Beisatz: Wird der Stoff dieser Verhandlung in einer weiteren Verhandlung, an der die zuvor ausgeschlossene Partei nun teilnimmt, neuerlich erörtert und verhandelt, liegt eine Nichtigkeit nach Z 4 nicht vor, kann doch der Nichtigkeitsgrund schon unbeachtlich werden, wenn die Partei doch noch die Möglichkeit hatte, ihren Prozessstandpunkt in der Tatsacheninstanz mündlich vorzutragen. (T3)<br/> |
1 Ob 39/15i | OGH | 22.10.2015 |
Vgl aber; Beisatz: Hier: In der Verwendung eines Aktes des UVS entgegen § 281a ZPO kann (angesichts des offenbar bekannten Inhalts dieses Akts) kein einer Nichtigkeit in seiner Schwere gleichkommender Verstoß erkannt werden; die Vorgangsweise kann aber auch einen wesentlichen Verfahrensmangel begründen. (T4); Veröff: SZ 2015/115 |
4 Ob 195/23i | OGH | 25.01.2024 |
vgl; Beisatz: Hier: Keine Nichtigkeit des Verfahrens durch Unterlassung der Zustellung eines Gutachtens, da dieses nicht entscheidungserheblich verwertet wurde. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_20021204_OGH0002_009OBA00237_02X0000_001
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