Rechtssatz
Die Auslegung einer Konkurrenzklausel ist keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung.
erhebliche Rechtsfrage
8 ObA 280/99f | OGH | 21.10.1999 |
Auch; Beisatz: Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde. Dies gilt auch für die Auslegung einer Konkurrenzklausel. (T1) |
9 ObA 241/99b | OGH | 15.12.1999 |
Beis wie T1; Beisatz: Auslegung eines Generalvergleiches. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19960424_OGH0002_009OBA02002_96V0000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)