Normen
10 Os 99/86 | OGH | 25.11.1986 |
10 Os 180/86 | OGH | 24.02.1987 |
Vgl; Beisatz: Hiebei kommt es ausschließlich auf die Zielvorstellung des Täters an, nicht aber darauf, ob der in concreto schadenskausale Irrtum des Getäuschten tatsächlich auf die Benützung des Falsifikats zurückzuführen ist. (T1) Veröff: EvBl 1987/164 S 593 = SSt 58/12 = JBl 1987,536 |
15 Os 84/88 | OGH | 20.09.1988 |
Vgl auch; Beisatz: Andernfalls Realkonkurrenz von Betrug (§ 146 StGB) und Urkundenfälschung. (T2) Veröff: RZ 1989/20 S 67 |
14 Os 74/93 | OGH | 25.05.1993 |
Vgl auch; Beis wie T2 |
15 Os 142/93 | OGH | 18.11.1993 |
Vgl auch; Beis wie T1 |
13 Os 123/07y | OGH | 07.11.2007 |
Auch; Beisatz: Nach § 147 Abs 1 Z 1 StGB ist nur derjenige strafbar, welcher eines oder mehrere der dort genannten Beweismittel oder ein unrichtiges Messgerät nicht bloß anlässlich, vielmehr just zur Täuschung benützt. (T3); Beisatz: Durch das Ausfüllen und die Weitergabe von Gästeblättern in Beherbergungsbetrieben werden diese Urkunden jedoch nicht als Täuschungsmittel verwendet, vielmehr gegebenenfalls bloß anlässlich einer auf andere Weise unternommenen Täuschung hergestellt. (T4); Beisatz: Das bloße Ausfüllen eines Gästeblatts mit falschen Angaben hat keinerlei Täuschungseignung, wäre mithin zur Täuschung nach der Art der Handlung ohnehin nicht mehr geeignet als eine bloß dem Grundtatbestand entsprechende Täuschungshandlung. (T5) |
14 Os 46/08h | OGH | 13.05.2008 |
Auch; Beis wie T3 |
11 Os 54/08p | OGH | 27.05.2008 |
Auch; Beisatz: Nach § 147 Abs 1 Z 1 vierter Fall StGB ist nur derjenige strafbar, welcher eines oder mehrere der dort genannten Beweismittel nicht bloß anlässlich, sondern gerade zum Zweck der Täuschung benützt. (T6); Beisatz: Dabei kommt es nicht darauf an, ob der in concreto schadenskausale Irrtum des Getäuschten tatsächlich auf die Benützung des Falsifikats zurückzuführen ist. Es genügt, dass der Täter dem zu Täuschenden die Urkunde mit einer darauf gerichteten Zielvorstellung zugänglich macht, mag dieser auch vom Urkundeninhalt gar keine Kenntnis nehmen. (T7) |
15 Os 94/14h | OGH | 27.08.2014 |
Auch; Beis wie T3 |
14 Os 26/16d | OGH | 24.05.2016 |
12 Os 71/17h | OGH | 18.01.2018 |
Auch; Beis wie T7 |
12 Os 108/18a | OGH | 06.11.2018 |
Auch; Beis wie T1 |
15 Os 158/23h | OGH | 15.05.2024 |
vgl |
Dokumentnummer
JJR_19861125_OGH0002_0100OS00099_8600000_001
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