Rechtssatz
Im Zwischenstreit über seine Zulassung ist der unterliegende Nebenintervenient kostenersatzpflichtig.
6 Ob 302/00f | OGH | 17.01.2001 |
Vgl; Beisatz: Auch für die Kosten eines Zwischenstreites über den Beitritt als Nebenintervenient gilt gemäß § 50 Abs 2 ZPO, dass für die Kostenentscheidung der Erfolg des Rechtsmittels hypothetisch nachzuvollziehen ist. (T1) |
8 Ob 44/17d | OGH | 30.05.2017 |
Beisatz: Im Zwischenstreit über die Zulässigkeit eines vom vermeintlichen Nebenintervenienten erhobenen Rechtsmittels wird dieser im Fall seines Unterliegens auch kosten-ersatzpflichtig. (T2)<br/> |
4 Ob 3/24f | OGH | 25.06.2024 |
vgl; Beisatz: Gilt auch für einen Zwischenstreit über die prozessuale Stellung als einfache oder streitgenössische Nebenintervenientin. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19841211_OGH0002_0070OB00725_8000000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)