Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Schwere des Sorgfaltsverstoßes kommt es insbesondere auch auf die Gefährlichkeit der Situation an, die zu einer Sorgfaltsanpassung führen sollte.
6 Ob 813/80 | OGH | 30.03.1981 |
Auch; Beisatz: Bei der Bestimmung des jeweils nach Auffassung des Verkehrs als erforderlich zu erachtenden Maßes der Sorgfalt ist also die konkrete Situation zu berücksichtigen, so daß erhöhte Gefahr auch erhöhte Aufmerksamkeit erfordert. (T1) |
2 Ob 214/83 | OGH | 22.05.1984 |
Auch |
2 Ob 143/13p | OGH | 13.02.2014 |
Auch; nur: Bei der Beurteilung der Schwere des Sorgfaltsverstoßes kommt es insbesondere auch auf die Gefährlichkeit der Situation an. (T3) |
2 Ob 73/17z | OGH | 28.11.2017 |
Beisatz: Hier: Unfall mit Zweiwegebagger/grobe Fahrlässigkeit bejaht. (T4); Veröff: SZ 2017/136 |
8 ObA 34/22s | OGH | 25.05.2022 |
Vgl; Beisatz: Hier: Annahme grober Fahrlässigkeit infolge Gleichgültigkeit gegenüber Arbeitnehmerschutzvorschriften in Verbindung mit der besonderen Gefährlichkeit von Abbrucharbeiten. (T5) |
Dokumentnummer
JJR_19770525_OGH0002_0080OB00072_7700000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)