1 Präs 2690-4930/08y | OGH | 09.10.2008 |
12 Ns 81/11z | OGH | 27.09.2011 |
Vgl; Beisatz: Auch ein Mitglied des Obersten Gerichtshofs, das als Senatsmitglied des Oberlandesgerichts im selben Verfahren an einem anderen als dem nunmehr beim Obersten Gerichtshof angefochtenen nachfolgenden Beschluss beteiligt war, ist im Verfahren über das gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsmittel ausgeschlossen. (T1) |
12 Ns 78/17t | OGH | 09.10.2017 |
Aber; Gegenteilig zu T1; Beisatz: Ein Mitglied des Obersten Gerichtshofs, das als Senatsmitglied des Oberlandesgerichts im selben Verfahren an einem anderen als dem nunmehr beim Obersten Gerichtshof angefochtenen nachfolgenden Beschluss beteiligt war, ist im Verfahren über das gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsmittel nicht ausgeschlossen, wenn keine Fragen zu beantworten sind, die jenen ähneln, mit der der Richter in der selben Sache bereits befasst war. (T2) |
12 Ns 58/23k | OGH | 05.10.2023 |
vgl |
12 Ns 61/23a | OGH | 20.10.2023 |
vgl; Beisatz wie T2 |
Dokumentnummer
JJR_20081009_OGH0002_001PRA04930_08Y0000_001
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