OGH 4Ob5/08a; 3Ob268/09x; 4Ob110/17f; 4Ob143/17h; 4Ob62/22d; 4Ob59/22p; 2Ob139/22p; 10Ob53/22z; 9Ob88/22i; 9Ob106/22m; 9Ob94/22x; 9Ob18/23x; 4Ob74/22v (RS0123253)

OGH4Ob5/08a; 3Ob268/09x; 4Ob110/17f; 4Ob143/17h; 4Ob62/22d; 4Ob59/22p; 2Ob139/22p; 10Ob53/22z; 9Ob88/22i; 9Ob106/22m; 9Ob94/22x; 9Ob18/23x; 4Ob74/22v17.10.2023

Rechtssatz

Eine Pauschalierung von Entgelten ist nicht von vornherein unzulässig, so lange damit die konkreten Kosten nicht grob überschritten werden.

Normen

ABGB §879 Abs3 E

4 Ob 5/08aOGH11.03.2008
3 Ob 268/09xOGH24.02.2010
4 Ob 110/17fOGH24.08.2017

Vgl auch; Beisatz: Die Festsetzung eines Minimums an zu leistendem Schadenersatz ganz unabhängig davon, ob überhaupt ein Aufwand anfällt ist gröblich benachteiligend. (T1)

4 Ob 143/17hOGH24.08.2017

Beisatz: Härtefälle in Ausnahmefällen führen nicht zur Unwirksamkeit. (T2)

4 Ob 62/22dOGH18.10.2022

Vgl

4 Ob 59/22pOGH18.10.2022

Vgl

2 Ob 139/22pOGH22.11.2022

Vgl

10 Ob 53/22zOGH22.11.2022

Vgl; Beisatz: Hier: Beurteilung einer Klausel in einem Fitnessstudiovertrag, die eine einer Chipgebühr ähnliche Zutrittsgebühr vorsieht, als nichtig. (T3)

9 Ob 88/22iOGH24.01.2023

Vgl; Beisatz: Die pauschale Verrechnung von Entgelten ohne konkrete Zusatzleistung und ohne konkrete Kosten ist unzulässig. (T4)<br/>Beisatz: Hier: Klausel in einem Fitnessstudiovertrag, die eine Verwaltungspauschale, Chipgebühr und halbjährliche Servicepauschale neben dem monatlichen Mitgliedsbeitrag vorsieht, als gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB qualifiziert. (T5)

9 Ob 106/22mOGH24.01.2023

Vgl; Beis wie T4; Beis wie T5

9 Ob 94/22xOGH27.04.2023

Beisatz wie T4; Beisatz wie T5

9 Ob 18/23xOGH27.09.2023

Beisatz wie T4: Dieser Rechtsprechung liegt die Wertung zugrunde, dass die Verrechnung von zusätzlichen Entgelten in AGB, denen keine konkreten Zusatzleistungen oder konkrete Kosten gegenüberstehen, die also bloß eine in die AGB „verschobene“ Entgeltverrechnung für ohnehin mit der Erfüllung der Hauptleistung üblicherweise verbundenen Aufwendungen darstellt, gröblich benachteiligend im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB ist. (T6)<br/>Beisatz: Hier: Klausel in Pauschalreisevertrag, die Abgeltung bei Buchung für stärkste Reisezeit ("Peak Week-Zuschlag") und für Müllentsorgung ("Green-Beitrag") vorsieht. (T7)

4 Ob 74/22vOGH17.10.2023

Beisatz: Hier: Kontoführungsentgelt bei einem Bausparvertrag (T8)

Dokumentnummer

JJR_20080311_OGH0002_0040OB00005_08A0000_002