Rechtssatz
"Ausbeuten" kann auch fahrlässig erfolgen.
Wucher
1 Ob 141/15i | OGH | 22.10.2015 |
Vgl auch; Beisatz: Bereits fahrlässiges Ausnützen der ungünstigen Lage des Berechtigten führt zur Nichtigkeit. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Ankauf eines Liegenschaftsanteils, welcher vom Benachteiligten in einer Zwangslage und leichtsinnig zu einem ganz erheblich unter dem Verkehrswert liegenden Kaufpreis angeboten wurde. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19850320_OGH0002_0010OB00532_8500000_007
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