OGH 6Ob141/63 (RS0022518)

OGH6Ob141/6327.9.2022

Rechtssatz

Ein Schaden kann auch dadurch entstehen, dass das Vermögen des Klägers durch Entstehen einer Verbindlichkeit, also eines Passivums, vermindert wurde. Es muss aber feststehen, dass eine solche Verbindlichkeit nicht nur buchmäßig besteht, sondern dass auch mit ihrer Einforderung zu rechnen ist.

Normen

ABGB §1293

6 Ob 141/63OGH19.06.1963
7 Ob 1/85OGH31.01.1985

Auch; Veröff: VersR 1985,894

1 Ob 516/89OGH01.03.1989

Auch; Veröff: RdW 1989,221

1 Ob 3/92OGH07.10.1992

Auch; Beisatz: Vermögensminderung ist nicht bloß die Einbuße an Aktiven, sondern auch jedes Anwachsen der Passiven, etwa durch eine Honorarforderung des eigenen Rechtsbeistandes. (T1)<br/>Veröff: SZ 65/125

6 Ob 191/04pOGH17.02.2005

Auch; Veröff: SZ 2005/16

5 Ob 38/05gOGH15.03.2005

Vgl; Beisatz: Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst auch das Anwachsen von Passiva. (T2)

2 Ob 266/08vOGH16.07.2009

nur: Ein Schaden kann auch dadurch entstehen, dass das Vermögen des Klägers durch Entstehen einer Verbindlichkeit, also eines Passivums, vermindert wurde. (T3)<br/>Beis wie T1 nur: Vermögensminderung ist nicht bloß die Einbuße an Aktiven, sondern auch jedes Anwachsen der Passiven. (T4)

3 Ob 55/11aOGH11.05.2011

Auch

1 Ob 184/12hOGH11.04.2013

Auch; nur T3

5 Ob 157/14wOGH23.10.2014

Auch

2 Ob 71/15bOGH08.06.2015

Auch; nur T3; Beis wie T4; Veröff: SZ 2015/55

6 Ob 159/15yOGH26.04.2016

Auch; nur T3; Beisatz: Aufwendungen zur Schadensbeseitigung stellen einen positiven Schaden dar; diese sind daher bereits bei leichter Fahrlässigkeit zu ersetzen. (T5)

8 Ob 76/15gOGH29.03.2016

Auch; nur T3; Veröff: SZ 2016/37

1 Ob 121/17aOGH21.03.2018

Auch; Beisatz: Aufwendungen zur Schadensbeseitigung sind positiver Schaden. (T6)<br/>Beisatz: Nach herrschender Auffassung ist auch das Hinzukommen von Passiva ein positiver Vermögensschaden, weil das gegenwärtige Vermögen durch die Belastung eine Änderung erfährt. (T7)<br/>Beisatz: Hier: Zum schadenersatzrechtlichen Freistellungsanspruch; Befreiungsrente. (T8)

3 Ob 80/19iOGH23.05.2019

Auch

2 Ob 145/22wOGH27.09.2022

Beisatz: Hier: Kosten des Krankentransports. (T9)

Dokumentnummer

JJR_19630619_OGH0002_0060OB00141_6300000_001