OGH 7Ob78/06f (RS0121435)

OGH7Ob78/06f18.5.2021

Rechtssatz

Nach § 10 Abs 3 KSchG darf die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Wird nun wie hier vereinbart, dass nicht in den Mietvertrag aufgenommene Vereinbarungen des Vermieters, seien dies nun schriftliche oder mündliche, nicht gelten, so liegt darin auch ein Verstoß gegen § 10 Abs 3 KSchG, weil die Erklärung des Vermieters außerhalb eines bestimmten schriftlichen Vertragswerks als unwirksam definiert werden soll (hier: Mietvertragsformulare eines Hausverwaltungsunternehmen).

Normen

KSchG §10 Abs3

7 Ob 78/06fOGH11.10.2006
7 Ob 201/05tOGH11.12.2006

Vgl auch; nur: Nach § 10 Abs 3 KSchG darf die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des Unternehmers vertraglich nicht ausgeschlossen werden. (T1)<br/>Beisatz: Hier: AGB-Klausel eines Elektrounternehmens, die mündliche Auskünfte und Zusagen oder Angaben in Prospekten, Preislisten etc für unverbindlich erklärt. (T2)

7 Ob 131/06zOGH17.01.2007

Auch; nur T1; Beisatz: Diese Bestimmung will Verbraucher davor schützen, durch bestimmte mündliche Zusagen zum Vertragsschluss oder zur Unterfertigung eines Antrages bewegt zu werden und sich dann auf eine solche formlose Zusage nicht berufen zu können. (T3)<br/>Beisatz: Hier: Klausel, die zur Gültigkeit einer Erklärung Schriftlichkeit und firmenmäßige Zeichnung fordert. (T4)<br/>Veröff: SZ 2007/2

7 Ob 140/06yOGH17.01.2007

Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4

7 Ob 173/06aOGH17.01.2007

Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T4

7 Ob 82/07wOGH20.06.2007

Auch; nur T1; Beis wie T4 nur: Klausel, die zur Gültigkeit einer Erklärung Schriftlichkeit fordert. (T5)

7 Ob 151/07tOGH17.10.2007

Auch; Beis wie T4

7 Ob 263/07pOGH23.01.2008

Auch; Beis wie T4

2 Ob 1/09zOGH22.04.2010

Vgl; Veröff: SZ 2010/41

3 Ob 73/16fOGH18.05.2016

Auch; nur T1; Beis wie T3; Beis wie T5

4 Ob 202/16hOGH20.12.2016

Auch; Beis wie T3

8 Ob 132/15tOGH27.01.2017

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Klausel, wonach der Kunde den Vertrag auf einen Dritten übertragen kann, sofern der Unternehmer schriftlich zustimmt. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus einem Vertrag liegt grundsätzlich im Interesse des Verbrauchers und wird behindert, wenn der Unternehmer einen Formvorbehalt setzt. (T6)

1 Ob 201/20wOGH18.05.2021

Beisatz: Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 19] – Verbandsprozess. Eine Klausel, nach der das Unternehmen Informationen an den Verbraucher ausschließlich auf elektronischem Weg erteilt, ist für den Verbraucher nachteilig und verstößt daher gegen § 10 Abs 3 KSchG. (T7)

Dokumentnummer

JJR_20061011_OGH0002_0070OB00078_06F0000_006