Normen
8 Ob 123/05d | OGH | 23.02.2006 |
Veröff: SZ 2006/28 |
4 Ob 62/11p | OGH | 05.07.2011 |
Vgl; Veröff: SZ 2011/84 |
1 Ob 188/12x | OGH | 13.12.2012 |
2 Ob 74/12i | OGH | 25.04.2013 |
Beisatz: Hier: Frage einer möglichen Verletzung einer Schadensminderungspflicht nach Kenntnis von der Nichtausführung einer Stop-Loss-Order durch die Bank und des dadurch bewirkten Schadens. (T1); Veröff: SZ 2013/42 |
1 Ob 118/16h | OGH | 18.10.2016 |
Beisatz: Ob eine „besondere Fallkonstellation“ vorliegt, nach der dem Anleger eine Verkaufs- oder Behalteobliegenheit zugemutet werden kann, richtet sich daher ausschließlich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls und steht damit einer allgemein gültigen Aussage des Obersten Gerichtshofs zu diesem Problem entgegen. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Die Beurteilung des Berufungsgerichts ist im konkreten Einzelfall nicht zu beanstanden, wenn es im Rahmen der Schadensminderungspflicht eine Veräußerung der Zertifikate durch den Anleger für zumutbar erachtete, weil diese noch vor Eintritt eines Kursverlusts die Risikoträchtigkeit der von ihr erworbenen Anlage erkannt hatte und auch noch nach Einhaltung einer angemessenen Überlegungsfrist diese mit Gewinn veräußern hätte können. (T3) |
4 Ob 59/18g | OGH | 25.09.2018 |
Auch |
Dokumentnummer
JJR_20060223_OGH0002_0080OB00123_05D0000_002
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