OGH 6Ob61/02t (RS0116338)

OGH6Ob61/02t25.2.2016

Rechtssatz

Das Verlangen des Gerichtes auf Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit eines "europäischen Rechtsanwalts" im Sinne des § 1 EuRAG ist an den Rechtsanwalt selbst zu richten, nicht aber an die von ihm vertretene Partei zu Handen eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten.

Normen

EIRAG §5
EuRAG §1
EuRAG §3 Abs2

6 Ob 61/02tOGH18.04.2002
3 Ob 162/08gOGH03.09.2008

Ähnlich; Beisatz: Ein Verbesserungsauftrag zum Nachweis des hergestellten Einvernehmens nach § 5 EIRAG ist dem einschreitenden europäischen Rechtsanwalt zu erteilen. (T1)

9 Ob 68/09dOGH15.12.2009

Ähnlich; Beis wie T1

2 Ob 12/16bOGH25.02.2016

Beisatz: Hier: Nachweis der Berechtigung iSd § 1 Abs 1 EIRAG. (T2); Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_20020418_OGH0002_0060OB00061_02T0000_001

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