Normen
DSt 1990 §2 Abs2 Z2
DSt 1990 §16 Abs1 Z4
RAO §5 Abs1
RAO §5 Abs2
RAO §20
RAO §34 Abs1 Z1
RAO §34 Abs1 Z2
RAO §34 Abs1 Z3
RAO §34 Abs1 Z4
Bkv 11/05 | OGH | 31.01.2006 |
Bkv 3/11 | OGH | 27.08.2012 |
Auch; Beisatz: Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens lebt die Befugnis zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft nicht automatisch wieder auf; der Rechtsanwalt hat einen neuen Antrag auf Eintragung in die Liste zu stellen, aus dessen Anlass die Voraussetzungen, wie etwa die Vertrauenswürdigkeit, neu zu prüfen sind. (T1) |
19 Ob 3/14a | OGH | 03.12.2014 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Die einmal erfolgte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schließt nicht generell pro futuro die Vertrauenswürdigkeit und somit die Möglichkeit einer neuerlichen Eintragung in die Rechtsanwaltsliste aus, doch sind die Ursachen des Insolvenzverfahrens und weiters zu prüfen, ob der Antragsteller nun in geordneten finanziellen Verhältnissen lebt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20060131_OGH0002_000BKV00011_0500000_002
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