OGH 1Ob175/02w (RS0117009)

OGH1Ob175/02w15.3.2012

Rechtssatz

Grenzen der erforderlichen Maßnahmen durch den Spielbankenunternehmer.

Normen

GSpG 1989 §25

1 Ob 175/02wOGH30.09.2002

Veröff: SZ 2002/125

1 Ob 52/04kOGH18.03.2004

Vgl auch; Beisatz: Bereits eine außergewöhnliche Besuchshäufigkeit löst die Verpflichtung zu nachhaltigen Kontrollmaßnahmen aus. (T1)

8 Ob 134/04wOGH17.02.2005

Vgl; Beisatz: Ob die Spielbank ihre aus dieser Regelung erwachsenden Verpflichtungen erfüllt hat, ist eine Frage des Einzelfalls, die - von Fällen krasser Fehlbeurteilung durch die zweite Instanz abgesehen - die Zulässigkeit der Revision nicht rechtfertigt. (T2)

2 Ob 136/06yOGH29.06.2006

Vgl; Beis wie T2

6 Ob 24/08kOGH21.02.2008

Vgl; Beis wie T2

2 Ob 237/07bOGH26.06.2008

Vgl; Beis wie T2; Beisatz: § 25 Abs 3 GSpG 1989 idF der Novellen BGBl I 105/2005 und BGBl I 145/2006 enthält keine authentische Interpretation der früheren Rechtslage. (T3)

8 Ob 152/08yOGH02.04.2009

Vgl; Beis wie T3

6 Ob 250/11zOGH15.03.2012

Vgl; Beisatz: Hier: Dass der Kläger erst im August 2006 von einem Mitarbeiter der Beklagten dahin angesprochen wurde, ob er sich das Ganze leisten könne und daraufhin antwortete, er habe sehr viel Geld von einer Versicherung aus einem Unfall bekommen, kann im Hinblick auf die zahlreichen Besuche des Klägers im Zeitraum Jänner 2005 bis Mitte August 2006 nicht als ausreichend angesehen werden. (T4)

Dokumentnummer

JJR_20020930_OGH0002_0010OB00175_02W0000_003