Normen
SMG §28 Abs2 A
SMG §28 Abs4 Z3 A
SMG §28 Abs6 A
SMG §28a Abs1
SMG §28a Abs2
SMG §28a Abs4
SMG §28b
StGB §15 Abs2 B3
13 Os 60/04 | OGH | 16.06.2004 |
14 Os 71/04 | OGH | 13.07.2004 |
Auch; nur: Entscheidend für die Ausführungsnähe beim mehraktigen Inverkehrsetzen einer insgesamt großen Menge Suchtgift ist jener Akt, der beim in Verkehr gesetzten Suchtgift zum Erreichen der Grenzmenge führt. Der Besitz von Suchtgift in einer solchen Menge allein reicht für eine Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 28 Abs 2 vierter Fall Abs 3 erster Fall SMG noch nicht aus. Vielmehr muss die Weitergabe dieses auf die übergroße Menge fehlenden Suchtgiftquantums an konkrete Abnehmer zeitlich unmittelbar bevorstehen. (T1) |
13 Os 83/04 | OGH | 25.08.2004 |
nur: Geschieht das Inverkehrsetzen mehraktig, liegt eine solche Ausführungshandlung erst dann vor, wenn sich diese tatsächliche Verfügungsgewalt über eine insgesamt große Menge zur Gänze realisiert hat. Entscheidend für die Ausführungsnähe beim mehraktigen Inverkehrsetzen einer insgesamt großen Menge Suchtgift ist demnach jener Akt, der beim in Verkehr gesetzten Suchtgift zum Erreichen der Grenzmenge führt, gleichsam "das Fass zum Überlaufen bringt". Die Weitergabe dieses auf die Menge fehlenden Suchtgiftquantums an konkrete Abnehmer muss zeitlich unmittelbar bevorstehen. (T2) |
15 Os 9/06x | OGH | 22.01.2007 |
Auch; nur T1 |
13 Os 100/07s | OGH | 03.10.2007 |
nur: Das Verbrechen nach § 28 Abs 2 vierter Fall SMG wird dadurch ausgeführt, dass eine große Menge eines Suchtgiftes (§ 28 Abs 6 SMG), über welche der Täter tatsächlich verfügt, in Verkehr gesetzt wird. Geschieht das Inverkehrsetzen mehraktig, liegt eine solche Ausführungshandlung erst dann vor, wenn sich diese tatsächliche Verfügungsgewalt über eine insgesamt große Menge zur Gänze realisiert hat. Entscheidend für die Ausführungsnähe beim mehraktigen Inverkehrsetzen einer insgesamt großen Menge Suchtgift ist demnach jener Akt, der beim in Verkehr gesetzten Suchtgift zum Erreichen der Grenzmenge führt, gleichsam "das Fass zum Überlaufen bringt". (T3) |
12 Os 118/07f | OGH | 18.10.2007 |
Auch |
12 Os 48/08p | OGH | 15.05.2008 |
Vgl; Beisatz: Vgl zur Rechtslage nach SMG-Novelle 2007 (BGBl I 110/2007). (T4) |
12 Os 73/08i | OGH | 19.06.2008 |
Vgl; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_20040616_OGH0002_0130OS00060_0400000_001
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