Normen
4 Ob 105/03z | OGH | 24.06.2003 |
4 Ob 195/06i | OGH | 21.11.2006 |
Auch; Beisatz: Auch wenn der Berechtigte nicht bereit ist, die Nutzung gegen Entgelt zu gestatten, ist eine Rechtfertigung des Eingriffs in die Rechte des Fotografen durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn das Foto nach dem Inhalt des Berichts nur dazu dient, diesen zu illustrieren und keine Zitat- oder Belegfunktion hat. (T1) |
4 Ob 92/08w | OGH | 26.08.2008 |
Ähnlich; Beisatz: Hier: Belegfunktion für Bildzitat nach § 54 Abs 1 Z 3a UrhG gefordert. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_20030624_OGH0002_0040OB00105_03Z0000_002
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