OGH 16Ok14/98 (RS0111298)

OGH16Ok14/9815.12.1998

Rechtssatz

Unterschiedliche Folgen sind an die Eintragung eines Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 oder Z 8 KartG nicht geknüpft. Daher hat eine Amtspartei, die auf Grund einer Anmeldung eines Zusammenschlusses keinen Prüfungsantrag gestellt oder auf einen solchen ausdrücklich verzichtet hat, mangels konkreten Rechtsschutzbedürfnisses kein Rekursrecht gegen die Eintragung des Zusammenschlusses nach § 71 Z 7 anstatt Z 8 KartG.

Normen

KartG 1988 §42
KartG 1988 §42a
KartG 1988 §42b
KartG 1988 §44
KartG 1988 §71 Z7
KartG 1988 §71 Z8

16 Ok 14/98OGH15.12.1998
16 Ok 2/03OGH10.03.2003

Vgl; Beisatz: Ein Rechtsschutzbedürfnis einer Amtspartei ist jedoch zu bejahen, wenn es darum geht, ob überhaupt eine Eintragung vorzunehmen ist. (T1)

16 Ok 5/03OGH23.06.2003

Auch; Beisatz: Fristverlängerungsantrag. Keine Beschwer, wenn im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung bereits ein rechtskräftiger "Eintragungsbeschluß" vorliegt. (T2)

16 Ok 8/03OGH23.06.2003

Auch; Beis wie T2

16 Ok 1/07OGH21.03.2007

Auch; Beisatz: Werden durch eine kartellgerichtliche Entscheidung öffentliche Interessen in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts berührt, sind die Amtsparteien daher grundsätzlich befugt, diese Entscheidung mit Rekurs zu bekämpfen, sofern ihnen nicht ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. (T3); Veröff: SZ 2007/46

Dokumentnummer

JJR_19981215_OGH0002_0160OK00014_9800000_001

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