OGH 10ObS321/98y (RS0111034)

OGH10ObS321/98y10.11.1998

Rechtssatz

Abgesehen vom Fall, daß ausschließlich dem Versicherten selbst eine grob fahrlässige Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften vorzuwerfen ist, ist es für die Gewährung einer Integritätsabgeltung unerheblich, ob neben dem Schädiger auch der Versicherte selbst Arbeitnehmerschutzvorschriften grob fahrlässig mißachtet hat.

Normen

ASVG §213a

10 ObS 321/98yOGH10.11.1998
10 ObS 243/98bOGH10.11.1998
10 ObS 254/01bOGH25.09.2001

Auch

10 ObS 104/14pOGH25.11.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19981110_OGH0002_010OBS00321_98Y0000_004