OGH 9ObA76/98m (RS0110651)

OGH9ObA76/98m19.8.1998

Rechtssatz

Die in den Z 1 bis 3 des § 121 ArbVG angeführten Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers zustimmen und der Klage des Arbeitgebers stattgeben kann, sind taxativ aufgezählt. Das bedeutet, daß andere Gründe die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers nicht rechtfertigen können.

Normen

ArbVG §121

9 ObA 76/98mOGH19.08.1998
9 ObA 94/01sOGH07.06.2001

Veröff: SZ 74/102

9 ObA 109/02yOGH16.10.2002

Veröff: SZ 2002/137

9 ObA 64/03gOGH21.05.2003

nur: Die in den Z 1 bis 3 des § 121 ArbVG angeführten Gründe, aus denen das Gericht der Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes oder eines gleichgestellten Arbeitnehmers zustimmen und der Klage des Arbeitgebers stattgeben kann, sind taxativ aufgezählt. (T1); Beisatz: Auch die Aufzählung der Entlassungsgründe des §122ArbVG ist eine taxative. (T2)

9 ObA 139/08vOGH02.06.2009

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19980819_OGH0002_009OBA00076_98M0000_001

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