11 Os 194/97 | OGH | 21.04.1998 |
14 Os 33/00 | OGH | 29.08.2000 |
Auch; Beisatz: Die nach §§ 119 ff BAO gebotene Offenlegungspflicht widerspricht ferner nicht dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung, weil der Beschwerdeführer nach den Bestimmungen der BAO nur verpflichtet ist, seine Einkünfte insoweit offenzulegen, dass eine Bemessungsgrundlage für die ordnungsgemäße Entrichtung der dazu korrespondierenden Abgaben ermöglicht wird. Wenn sich die Deklarationspflicht auf abgabenrelevante Umstände (hier: Führung eines selbständigen Gewerbebetriebs, im Übrigen im Zusammenhang mit grundsätzlich erlaubter Prostitutionsausübung) beschränkt, darüber hinausgehende Informationen (vor allem über den Einsatz strafrechtlich verpönter Mittel zur Ausbeutung der Prostituierten) indes (als für die Steuerbemessung irrelevant) von der Erklärungspflicht nicht erfasst sind, ist die Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Einnahmen mit Blick auf eine unzumutbare Selbstbelastung nicht eingeschränkt. (T1) |
14 Os 125/01 | OGH | 06.11.2001 |
Auch |
11 Os 23/04 | OGH | 26.07.2005 |
Auch; Beis wie T1 nur: Die nach §§ 119 ff BAO gebotene Offenlegungspflicht widerspricht nicht dem Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung, weil der Beschwerdeführer nach den Bestimmungen der BAO nur verpflichtet ist, seine Einkünfte insoweit offenzulegen, dass eine Bemessungsgrundlage für die ordnungsgemäße Entrichtung der dazu korrespondierenden Abgaben ermöglicht wird. Wenn sich die Deklarationspflicht auf abgabenrelevante Umstände beschränkt, darüber hinausgehende Informationen indes (als für die Steuerbemessung irrelevant) von der Erklärungspflicht nicht erfasst sind, ist die Offenlegungs-, Wahrheits- und Anzeigepflicht in Bezug auf die verfahrensgegenständlichen Einnahmen mit Blick auf eine unzumutbare Selbstbelastung nicht eingeschränkt. (T2)<br/>Beisatz: Der „nemo tenetur"-Grundsatz findet seine Grenze dort, wo es nicht mehr um ein bereits begangenes Fehlverhalten, sondern um die Schaffung neuen Unrechts geht. (T3) |
13 Os 124/10z | OGH | 16.12.2010 |
Auch |
11 Os 100/15p | OGH | 27.10.2015 |
Auch; Beisatz: Offenlegung von Einkünften nach § 50 Abs 1 AlVG. (T4) |
13 Os 105/15p | OGH | 06.09.2016 |
Auch |
13 Os 29/19t | OGH | 10.07.2019 |
Auch; Beis wie T3; Beisatz: Da sich die Garantien des Art 6 MRK auf den jeweils verfahrensgegenständlichen Vorwurf beziehen, ist der Gefahr der Selbstbezichtigung nicht in dem Verfahren zu begegnen, das die abgabenrechtliche Pflicht zum Gegenstand hat, sondern in jenem, welches auf die Verfolgung des durch die Erfüllung dieser Pflicht allenfalls preisgegebenen strafbaren Verhaltens gerichtet ist. (T5) |
13 Os 10/20z | OGH | 07.04.2020 |
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5 |
Dokumentnummer
JJR_19980421_OGH0002_0110OS00194_9700000_002
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