Rechtssatz
Die Tatbestände der Untreue und der betrügerischen Krida können echt idealkonkurrierend zusammentreffen. Das Argument der Verdrängung eines allgemein strafbaren Deliktes durch ein Sonderdelikt scheitert nämlich an der Verschiedenartigkeit des jeweils geschützten Rechtsgutes und dem daraus folgenden Erfordernis differenzierter strafrechtlicher Beurteilung.
12 Os 92/03 | OGH | 23.10.2003 |
Auch; Beisatz: Echte Konkurrenz zwischen Untreue und betrügerischer Krida. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19971016_OGH0002_0120OS00062_9700000_001