OGH 2Ob222/97d (RS0108191)

OGH2Ob222/97d10.7.1997

Rechtssatz

Die Haftung des Betriebsunternehmers oder Halters ist nach § 3 Z 3 EKHG ausgeschlossen, wenn der Verletzte oder Getötete während der Beförderung seine eigentliche berufliche Tätigkeit ausübt. Wird der Arbeitnehmer hingegen ohne weitere Arbeitsverrichtung bloß befördert, so ist er nicht im Sinne des § 3 Z 3 EKHG beim Betrieb tätig.

Normen

EKHG §3 Z3

2 Ob 222/97dOGH10.07.1997

Veröff: SZ 70/140

2 Ob 181/98aOGH02.07.1998

Beisatz: Es kommt nicht darauf an, welche Tätigkeit gerade im Moment des Unfalls verrichtet wurde, weil es sonst vom Zufall abhängen könnte, ob dem Dienstgeber das Haftungsprivileg des § 333 Abs 1 ASVG zugute kommt. (T1) Veröff: SZ 71/120

2 Ob 2392/96wOGH14.01.1999

Vgl; nur: Die Haftung des Betriebsunternehmers oder Halters ist nach § 3 Z 3 EKHG ausgeschlossen, wenn der Verletzte oder Getötete während der Beförderung seine eigentliche berufliche Tätigkeit ausübt. (T2); Beisatz: Dabei ist es unbeachtlich, ob der Lenker Dienstnehmer des Halters war oder nicht. (T3)

2 Ob 56/00zOGH16.03.2000

Vgl auch

8 ObA 117/02tOGH19.12.2002

Veröff: SZ 2002/180

2 Ob 47/08pOGH14.08.2008

Vgl; nur T2

2 Ob 204/08aOGH17.12.2008

Vgl; Bem: Nach Darstellung der divergierenden Lehre und Judikatur konnte die Frage nach der Anwendung des § 3 Z 3 EKHG, wenn ein verletzter oder getöteter Dienstnehmer zwar beim Betrieb tätig ist (Ladevorgang), diese Tätigkeit aber nicht im Zusammenhang mit einer Beförderung dieses Dienstnehmers steht, in der Entscheidung offen gelassen werden. (T4)

2 Ob 214/08xOGH29.01.2009

Vgl; nur T2

9 ObA 52/11dOGH28.06.2011

nur T2; Beisatz: Keine „Beförderung“ bei einer Mithilfe bei einer LKW-Entladung. (T5)

2 Ob 13/12vOGH08.03.2012

Vgl; nur T2; Beisatz: Der Lenker eines Kraftfahrzeugs ist jedenfalls zu dem beim Betrieb tätigen Personenkreis zu zählen, und zwar unabhängig davon, ob er Dienstnehmer des Halters war oder nicht. (T6)

8 ObA 55/17xOGH29.11.2017

Veröff: SZ 2017/142

Dokumentnummer

JJR_19970710_OGH0002_0020OB00222_97D0000_001

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