OGH 10Ob85/97s (RS0107430)

OGH10Ob85/97s27.3.1997

Rechtssatz

Ob im Hinblick auf den Gegenstand des konkreten Geschäftes und die allenfalls für die Feststellung der Mängelfreiheit notwendigen Untersuchungen eine erst neun Tage nach der Ablieferung erhobene Rüge als rechtzeitig anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalles.

Normen

ZPO §502 Abs1 HIII8
ZPO §508a
HGB §377 A
HGB §377 G

10 Ob 85/97sOGH27.03.1997
9 Ob 13/99yOGH19.05.1999

Auch; Beisatz: Hier: Mängelrüge gemäß Art 39 Abs 1 UNK. (T1)

10 Ob 344/99gOGH21.03.2000
3 Ob 240/03wOGH22.10.2003

nur: Ob im Hinblick auf den Gegenstand des konkreten Geschäftes und die allenfalls für die Feststellung der Mängelfreiheit notwendigen Untersuchungen eine Rüge als rechtzeitig anzusehen ist, ist eine Frage des Einzelfalles. (T2)

6 Ob 76/07fOGH19.04.2007

Auch; nur T2; Beisatz: Die Frage, ob die Klägerin ihrer Untersuchungspflicht nach §377 Abs1 HGB nachgekommen ist, ist keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des §502 Abs1 ZPO. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19970327_OGH0002_0100OB00085_97S0000_001

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