1 Ob 2078/96m | OGH | 26.07.1996 |
10 Ob 25/00z | OGH | 15.02.2000 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Es fehlen konkrete Feststellungen der Tatsacheninstanzen über die Gefährdung des Kindeswohls, die allenfalls in der Übersiedlung liegen, insbesondere über die konkreten Lebensumstände. (T1) |
1 Ob 274/00a | OGH | 30.01.2001 |
Vgl auch; Beisatz: Bei welchen konkreten Verhältnissen eine Übersiedlung in eine Stadt im Ausland als Kindeswohlgefährdung - die eine Obsorgeübertragung (§ 176 Abs 1 ABGB) rechtfertigen könnte - vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und entzieht sich damit einer Beurteilung als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG. (T2); Beisatz: Allein der Umstand, dass der Vater das Besuchsrecht nicht im bisherigen Ausmaß werde wahrnehmen können, ist kein ausreichender Grund, der Mutter den Umzug zu verbieten. (T3) |
6 Ob 124/08s | OGH | 07.07.2008 |
Vgl; Beisatz: Unter welchen konkreten Verhältnissen eine Übersiedlung in eine Stadt im Ausland eine Kindeswohlgefährdung befürchten lässt, die eine Obsorgeübertragung (§ 176 Abs 1 ABGB) rechtfertigen könnte, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls und daher im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 62 Abs 1 AußStrG. (T4) (Beis T4 abgeändert am 4.9.2017) |
9 Ob 8/14p | OGH | 26.02.2014 |
Vgl; Beis wie T4 |
2 Ob 153/14k | OGH | 11.09.2014 |
Vgl auch; Beisatz: In den Gesetzesmaterialien (JAB 2087 BlgNR 24. GP S 3 zu § 162 ABGB) ist aber klargestellt worden, dass sich der Domizilelternteil im Hinblick auf das Einvernehmlichkeitsgebot des § 137 Abs 2 ABGB um eine Zustimmung des anderen Elternteils zu bemühen und bei Ablehnung nach § 189 Abs 1 letzter Satz und Abs 5 ABGB dessen Äußerung zu berücksichtigen hat, wenn dies dem Wohl des Kindes besser entspricht. (T5)<br/> |
6 Ob 170/16t | OGH | 29.11.2016 |
Vgl auch; Beis wie T5 |
4 Ob 113/17x | OGH | 27.07.2017 |
Auch; Beis wie T4 |
Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02078_96M0000_004
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