OGH 9ObA219/94 (RS0039389)

OGH9ObA219/9416.11.1994

Rechtssatz

Wurden die gemäß § 2 Abs 1 GmbHG "Handelnden" geklagt, ist die Änderung der Parteienbezeichnung auf die GmbH zulässig und zweckmäßig. Dies gilt auch für den gegenteiligen Fall.

Normen

GmbHG §2 Abs1
ZPO §235 Abs5 B1

9 ObA 219/94OGH16.11.1994
8 ObS 162/98aOGH10.12.1998

Auch; Beisatz: Der im Rahmen der Vorgesellschaft handelnde Geschäftsführer ist Arbeitgeber, wenn es in der Folge nicht zur Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch kommt. In diesem Fall sind Entgeltansprüche der vom Geschäftsführer eingestellten Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem IESG gesichert. (T1) Veröff: SZ 71/208

8 ObS 49/00iOGH24.02.2000

Auch; Beis wie T1

10 Ob 2/04yOGH16.03.2004

Dokumentnummer

JJR_19941116_OGH0002_009OBA00219_9400000_001

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