1 Ob 30/92 | OGH | 14.07.1992 |
Veröff: SZ 65/108 |
8 Ob 501/93 | OGH | 14.07.1994 |
Auch; nur: Das Abhandlungsgericht hat einen vom Nachlaßkurator vorgelegten Vertrag auf seine Zweckmäßigkeit und deshalb darauf zu prüfen, ob er den Interessen der Verlassenschaft und der auf sie gewiesenen Personen entspricht. (T1) Beisatz: Hier: Generalversammlungsbeschluß (T2) |
6 Ob 107/99z | OGH | 13.04.2000 |
Auch; Beisatz: Liegt eine Klage zur Genehmigung vor, so bedeutet dies, dass neben den Erfolgschancen auch die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit des damit angestrebten Ergebnisses zu beurteilen sind. (T3) |
8 Ob 129/00d | OGH | 25.05.2000 |
Beisatz: Gleiches muss für die Genehmigung eines Vergleiches gelten., weshalb hier dem erbserklärten Erben, nicht jedoch dem Nachlassgläubiger ein Rekursrecht zukommt. (T4) |
7 Ob 48/03i | OGH | 19.03.2003 |
Vgl; nur: Das Gericht hat die Tätigkeit des gesetzlichen Vertreters in geeigneter Weise zu überwachen und ihn gegebenenfalls über die Folgen der in Aussicht genommenen Schritte bzw deren Unterbleiben zu belehren bzw aufzuklären, vor allem dann, wenn es - auf welche Weise immer - hievon Kenntnis erlangt, daß die rechtliche bzw wirtschaftliche Sphäre des Handlungsunfähigen gefährdet erscheint. (T5); Veröff: SZ 2003/22 |
6 Ob 286/05k | OGH | 09.03.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Das Pflegschaftsgericht kann auch, wenn es von einem genehmigungsbedürftigen, vom Sachwalter bereits abgeschlossenen Geschäft erfährt, über die Genehmigung des Geschäftes von Amts wegen im Sinne des § 154 ABGB entscheiden. §8 AußStrG 2005, wonach, sofern nichts anderes angeordnet ist, ein Verfahren nur auf Antrag einzuleiten ist, schließt die amtswegige Ausübung von nach dem Schutzzweck des materiellen Rechtes gebotenen Überwachungsaufgaben durch das Pflegschaftsgericht nicht aus. (T6) |
3 Ob 23/16b | OGH | 16.03.2016 |
Auch; Beis wie T6 |
Dokumentnummer
JJR_19920714_OGH0002_0010OB00030_9200000_003
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)