OGH 9ObS22/91 (RS0076561)

OGH9ObS22/9129.1.1992

Rechtssatz

Der Schaden, der durch Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses anlässlich der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem - nunmehr insolventen - Arbeitgeber entstanden ist, ist nicht als aus dem letzten Arbeitsverhältnis resultierender Schaden im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 IESG anzusehen.

Normen

IESG §1 Abs2 Z2

9 ObS 22/91OGH29.01.1992

Veröff: SZ 65/15

8 ObS 7/94OGH13.04.1994

Vgl; Beisatz: Hier: Ansprüche gegenüber einem Scheinvertreter aus einem infolge Verstoßes gegen vorvertragliche Sorgfaltspflichten nicht gültig zustande gekommenen Arbeitsvertrag. (T1)

8 ObS 162/98aOGH10.12.1998

Vgl; Beis wie T1; Beisatz: Hier: Der im Rahmen der Vorgesellschaft handelnde Geschäftsführer ist Arbeitgeber, wenn es in der Folge nicht zur Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung in das Firmenbuch kommt. In diesem Fall sind Entgeltansprüche der vom Geschäftsführer eingestellten Arbeitnehmer bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nach dem IESG gesichert. (T2) Veröff: SZ 71/208

8 ObS 49/00iOGH24.02.2000

Vgl; Beis wie T2

8 ObS 14/09fOGH21.12.2009

Vgl auch; Beisatz: Geldleistungen, die im Zusammenhang mit der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses versprochen werden (hier: „Abwerbeentschädigung"), sind nicht durch das IESG gesichert. (T3)

8 ObS 2/10tOGH19.05.2010

Vgl auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19920129_OGH0002_009OBS00022_9100000_003

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